Der Pfarrgemeinderat ist jener Rat der Pfarre, der den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und mit ihm über die Fragen des pfarrlichen Lebens berät.
Der Pfarrkirchenrat hat im Sinne Artikel 15 Staatsgrundgesetz 1867 in der Pfarre die kirchliche Vermögensverwaltung und die Baulastangelegenheiten zu besorgen. Der Pfarrkirchenrat ist tätig im Namen der Pfarre, der Pfarrkirche,der Pfarrpfründe und des Pfarrheimes, sowie des pfarrlichen Friedhofes. Der Pfarrkirchenrat hat überdies jährlich den Haushaltsplan für das kommende Jahr und nach Abschluss eines jeden Jahres die Jahresrechnung der bischöflichen Behörde vorzulegen. Der Pfarrkirchenrat unserer Pfarre setzt sich aus folgenden Personen zusammen :
Die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinde- und Pfarrkirchenrat ist ehrenamtlich. Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre. Mitverantwortung und Unterstützung in Finanzplanung und -gebarung der Pfarre, Gebäude und Friedhofverwaltung, Instandhaltung.
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Der Pfarrgemeinderat ist jener Rat der Pfarre, der den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und mit ihm über die Fragen des pfarrlichen Lebens berät.
Der Pfarrkirchenrat hat im Sinne Artikel 15 Staatsgrundgesetz 1867 in der Pfarre die kirchliche Vermögensverwaltung und die Baulastangelegenheiten zu besorgen. Der Pfarrkirchenrat ist tätig im Namen der Pfarre, der Pfarrkirche,der Pfarrpfründe und des Pfarrheimes, sowie des pfarrlichen Friedhofes. Der Pfarrkirchenrat hat überdies jährlich den Haushaltsplan für das kommende Jahr und nach Abschluss eines jeden Jahres die Jahresrechnung der bischöflichen Behörde vorzulegen. Der Pfarrkirchenrat unserer Pfarre setzt sich aus folgenden Personen zusammen :
Die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinde- und Pfarrkirchenrat ist ehrenamtlich. Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre. Mitverantwortung und Unterstützung in Finanzplanung und -gebarung der Pfarre, Gebäude und Friedhofverwaltung, Instandhaltung.
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